Liebe Schülerinnen und Schüler,
ab dem Schuljahr 2025/26 gilt an allen hessischen Schulen ein grundsätzliches Verbot der Nutzung digitaler Endgeräte im Unterricht und im Bereich des Schulgeländes. Dieses Verbot soll helfen, sich besser auf den Unterricht zu konzentrieren und eine angenehme Lernatmosphäre zu schaffen.
Im Schulschreiben vom 27. Juni 2025 äußert sich das Ministerium wie folgt:
Damit sich Kinder und Jugendliche besser im Unterricht konzentrieren können und ihre Leistungsfähigkeit, ihr seelisches Wohlbefinden sowie das soziale Miteinander gestärkt werden, schafft Hessen zum kommenden Schuljahr 2025/2026 landesweit einheitliche Regelungen für den Umgang mit mobilen Endgeräten wie Smartphones, Tablets und Smartwatches an Schulen. Wir setzen damit bundesweit Maßstäbe und schaffen Klarheit für die Schulgemeinden.
Die diesbezügliche schulgesetzliche Grundlage sowie die Verankerung wichtiger digitalisierungsbezogener Kompetenzen für Kinder und Jugendliche als grundlegender Bestandteil der Bildungsziele sind am gestrigen Donnerstagabend vom Hessischen Landtag verabschiedet worden.
Die wesentlichen Regelungen im Überblick:
- Grundsätzlich unzulässig ist die private Nutzung mobiler Endgeräte im Schulgebäude und auf dem Schulgelände. Das Mitführen der Geräte bleibt gestattet.
- An weiterführenden Schulen (Sek. I und II) können Ausnahmeregelungen zur privaten Nutzung in der Schulordnung getroffen werden – z. B. für definierte Aufenthaltsbereiche der Oberstufe.
- An Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen sind solche Ausnahmen nicht vorgesehen.
- Die unterrichtliche Nutzung digitaler Endgeräte bleibt weiterhin möglich – ausschließlich auf Anweisung der Lehrkraft oder der Schule (z. B. im Rahmen der Medienbildung).
- Eine private Nutzung in begründeten Einzelfällen (z. B. aus medizinischen Gründen oder im Notfall) bleibt zulässig.
- Bei unzulässiger Nutzung kann das Gerät vorübergehend einbehalten werden – in der Regel bis zum Ende des Unterrichtstages. So ist gewährleistet, dass beispielsweise digitale Bustickets für den Heimweg verwendet werden können.
Hier findet ihr den genauen Wortlaut im §69 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG):
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-SchulGHE2022V3P69
Was bedeutet das für unsere Schule?
Aus dieser gesetzlichen Vorgabe leiten wir für das 1. HJ 2025/2026 die folgenden
verbindlichen Regelungen für unsere Schule ab:
➢ Um euch eine bessere Lernatmosphäre zu schaffen, ist die Verwendung von mobilen digitalen Endgeräten (Smartphones, Tablets, Smartwatches und Laptops/Notebooks etc.) grundsätzlich für euch im Unterricht verboten.
➢ Die Nutzung der oben genannten Endgeräte kann von der unterrichtenden Lehrkraft für unterrichtliche Zwecke erlaubt werden.
➢ Wir schaffen folgende Freiräume, in denen ihr euer Endgerät privat nutzen könnt:
o In Pausen und unterrichtsfreien Zeiten
o Auf Klassenfahrten und Exkursionen nach Absprache mit der Lehrkraft
➢ Bei medizinischen Notwendigkeiten müsst ihr euch über die Klassenleitung bzw. die Tutorin/den Tutor eine Genehmigung vom Schulleiter zur entsprechenden Nutzung ausstellen lassen.
➢ In Notfällen (zum Schutz von Leben und Gesundheit) könnt ihr das mobile Endgerät ebenfalls nutzen.
➢ Wenn ihr gegen die Regeln verstoßt und von der Lehr- oder Aufsichtsperson entsprechend aufgefordert werdet, müsst ihr das genutzte Endgerät unmittelbar bei dieser abgeben. Ihr bekommt es am Ende der Stunde wieder ausgehändigt. Die Konsequenz dieses Regelverstoßes ist die Eintragung einer ungenügenden Leistung für die aktuelle Unterrichtsstunde. Kommt ihr der Aufforderung nicht unmittelbar nach, können weitere pädagogische Maßnahmen durchgeführt oder Ordnungsmaßnahmen verhängt werden.
➢ Die Schule übernimmt grundsätzlich keine Haftung (für Verlust, Beschädigung etc.) im Zusammenhang mit dem Einziehen und Aufbewahren des Endgerätes.